Vermittelt wurden praktische Tipps zur Bewirtschaftung artenreicher Bestände und die Antragstellung der Ökoregelung 5.
In Zusammenarbeit mit dem
LLH (Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen) haben wir am 11.05.2026 eine Kennartenschulung durchgeführt.
Die
Ökoregelung 5 (ÖR 5) gehört zu den Direktzahlungen der GAP ab 2023 und wird 2026 mit 210 €/ha vergütet. Ziel ist der Schutz der Biodiversität auf Grünland. Voraussetzung ist der Nachweis und die Dokumentation von vier Kennarten bzw. Kennartengruppen. In der Schulung wurden den Teilnehmenden alle wichtigen Aspekte zum Erkennen, Erfassen und Dokumentieren der Kennarten vermittelt. Zudem gab es praktische Empfehlungen zur Bewirtschaftung, um diese Arten auf den eigenen Flächen zu fördern.
Ziel der Schulung war es, den Teilnehmenden die sichere Antragstellung für die ÖR 5 zu ermöglichen, damit sie die Förderung in Anspruch nehmen können. Die Broschüre „Kennart? Erkenn ich!“ (steht unten zum
Download zur Verfügung) sowie ein
Pflanzenfächer als Bestimmungshilfe wurden auf der Veranstaltung verteilt.
Trotz schlechten Wetters übten die etwa 50 Teilnehmenden die Bestimmung der Kennarten im Dauergrünland auf einer Fläche in Hauneck.
Extensives Grünland zählt zu den
artenreichsten Lebensräumen der Welt. Ein angepasstes Mahdregime ist entscheidend: Die erste Mahd zur Blüte der Gräser (meist Juni) und eine 8- bis 12-wöchige Ruhepause vor der zweiten Mahd oder Beweidung stärken die Kennarten. Weniger Düngung – idealerweise nur Festmist, keine Gülle – schützt konkurrenzschwache Pflanzen, die sonst von stickstoffliebenden Gräsern verdrängt werden.
Beratung gewünscht? Unsere Ansprechpartnerin steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Zarah Greiner
Tel.: 06621-944 183
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